Landesamt für Finanzen

Das Landesamt für Finanzen ist für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig, die nicht dem Bayerischen Landesamt für Steuern obliegen. Insbesondere ist es zuständig für

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Kindergeld (Familienkasse), Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge,
  • die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
  • die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertV) einschließlich Mahnverfahren,
  • außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Nachlassvermögen im Rahmen der Erbfälle des Freistaates Bayern,
  • Erledigung der Kassenaufgaben für den größten Teil der Behörden des Freistaates Bayern (Staatsoberkasse Bayern in Landshut).
  • die Aufgaben der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie des Betriebsärztlichen Dienstes für die Finanzverwaltung. Bis 31.07.2005 waren diese Aufgaben der Oberfinanzdirektion München (jetzt Bayerisches Landesamt für Steuern) zugeordnet.

Das Landesamt für Finanzen ist außerdem einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern. Die daraus resultierenden Programmier- und Administrationsaufgaben werden bei den Dienststellen München und Regensburg erledigt. Derzeit werden ressortübergreifend folgende IT-Verfahren betreut:

  • BayBAS (Bayer. Beihilfeabrechnungssystem)
  • BayIVS (Bayer. Inventarisierungssystem)
  • BayLern® (Gemeinsames Bildungsportal Bayerischer Behörden)
  • BayMBS (Bayer. Mittelbewirtschaftungssystem) *
  • BayRKS, RKSOnline, RKSOnlinePlus (Bayer. Reisekostenabrechnungsprogramm)
  • BayZeit (Bayer. Zeitmanagementsystem)
  • HOL (HaushaltOnline) *
  • KABU (Kassen- und Zahlstellenbuchungsverfahren) *
  • KLR (Kosten-/Leistungsrechnung und Controlling)
  • VIVA (integrierte Standardsoftware Bezügeabrechnung, Personal- und Stellenverwaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung)

* künftig IHV (Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren)

Zudem dient die Stabsstelle Bayern-CERT den Teilnehmern des Bayerischen Behördennetzes als ständig verfügbare Anlaufstelle bei akuten Sicherheitsproblemen (IT-Sicherheitsleitlinie für die bayerische Staatsverwaltung).

Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

  • Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.
  • Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.

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Kontaktdaten

Landesamt für Finanzen

Residenzplatz 3
97070 Würzburg
Deutschland