Betreuungskraft (m/w/d)
Zur Unterstützung für unsere Mittagsbetreuung suchen wir zum 01.02.2027 oder früher eine
Betreuungskraft (m/w/d)
(Kinderpfleger/in)
in Teilzeit mit ca. 25 Wochenstunden
Diese Stelle ist als Elternzeitvertretung vorerst auf 2 Jahre befristet.
Der Einsatz erfolgt an Schultagen in der Mittags- und Nachmittagszeit.
Aufgabenschwerpunkte:
- Begleitung und Betreuung der Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren nach unserem pädagogischen Konzept
- Entwicklungsbegleitung und gezielte Förderung im Alltag
- Gestaltung von Angeboten in den Bereichen Bewegung, Spiel und Basteln
- Begleitung und Unterstützung der Kinder in der Hausaufgabenzeit
Kooperation mit den Eltern als Bildungs- und Erziehungspartner
Sie bringen mit:
- Eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich
- Erste Berufserfahrung im Umgang mit Kindern
- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsstärke, Flexibilität und Resilienz
- Eine wertschätzende und zugewandte Haltung gegenüber Kindern
- Bereitschaft, sich aktiv in das Team einzubringen und den pädagogischen Alltag mitzugestalten
Wir bieten Ihnen:
- Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit an einem zukunftssicheren Arbeitsplatz
- Eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) inkl. SuE-Zulage
- Tariflicher Jahresurlaub sowie Regenerationstage
- Teilnahme an der attraktiven betrieblichen Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
- Fortbildung zur Förderung der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung
- Raum für eigene Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten
Ihre Bewerbung (mit möglichem Eintrittsdatum) richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail als ein pdf-Dokument an personal@spalt.de oder postalisch an: Stadt Spalt, Personalamt, Herrengasse 10 in 91174 Spalt
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Leitung der Mittagsbetreuung Frau Zottmann unter Telefon: 09175 79 11 – 17 zur Verfügung.
Weitere Informationen zu der Stadt Spalt sowie Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können Sie unter www.spalt.de entnehmen. Schwerbehinderte Menschen (§ 2 SGB IX) werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!