Vorarbeiter (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof
Technische Berufe
Festanstellung
Die Gemeinde Bubenreuth
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Vorarbeiter (m/w/d)
für den gemeindlichen Bauhof
unbefristet in Vollzeit.
Ihre zukünftigen Aufgaben bestehen u.a. in der:
- Reinhaltung des Ortsbildes
- Kontrolle und Erhaltung der Verkehrssicherungsanlagen
- Grünpflege des Straßenbegleitgrüns
- Mithilfe bei gemeindlichen Veranstaltungen – Bühnenbau
- Allgemeine Bauhofarbeiten
- Winterdienst mit Rufbereitschaft
- Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Geräten
Wir erwarten von Ihnen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Elektriker (m/w/d) wäre wünschenswert
- alternativ eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
- Erfahrung in der Bau- oder Betriebshoforganisation und -koordination
- Führerscheinklasse B, BE zwingend notwendig
- Führerscheinklasse C/CE/C1E wäre wünschenswert
- Bereitschaft zum Arbeiten auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- insbesondere im Rahmen der Rufbereitschaft während des Winterdienstes
- selbständige Arbeitsweise, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz
- Kenntnisse im Arbeiten mit technischen Geräten, Werkzeugen und Betriebsmittelverwaltung
- freundliches und serviceorientiertes Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
- so wie internen und externen Partnern (m/w/d)
Wir bieten Ihnen:
- Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit abwechslungsreicher Tätigkeit
- eine unbefristete Stelle mit 39 Stunden/Woche
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- vermögenswirksame Leistungen (vwl)
- Leistungsentgelr (LoB nach TvöD)
- Betriebliche Zusatzversorgung
- Vergütung nach TVöD
- Teilnahme am Programm „Initiative gesunder Betrieb“ – igb
Sind Sie interessiert?
Bitte bewerben Sie sich, bis zum 30.01.2026, über unsere Homepage www.bubenreuth.de/stellenangebote.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Weitere Auskunft erteilt Ihnen gerne Frau Heumann (Tel. 0 91 31 / 88 39 14).