Seit die UN-Behinderten – Rechtskonvention am 24.02.2009 in Deutschland ratifiziert wurde, hat jedes Kind das Recht, in einer regulären Schule zu lernen.
In der Praxis ist dies allerdings nur dann möglich, wenn es im Unterricht von einer anerkannten, speziell ausgebildeten Fachkraft, dem Schulassistenten, betreut wird.
Als Partner der Eltern verhelfen wir Ihnen ganzheitlich zu diesem elementaren Recht. Wir stellen Ihrem Kind seinen täglichen Schulassistenten zur Seite, unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen mit unseren engen Kontakten zu Schulen und Lehrern dafür, dass Ihr Kind vom ersten Tag an in seiner Klasse willkommen ist.