Für unser schulisches Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung, das unserem Jugendhilfezentrum Schnaittach angegliedert ist, suchen wir ab dem 01.01.2026 einen Heilpädagogen/in oder einen heilpädagogischen Förderlehrer/in.
Ihre Aufgaben:
- Sie planen und führen eigenverantwortlich Unterrichtseinheiten durch
- Sie unterstützen im Team bei pädagogischen Angeboten und in Krisensituationen
- Sie fördern die soziale und emotionale Entwicklung der Schüler/innen
- Sie ermöglichen eine schulische Differenzierung und nutzen den Gestaltungsspielraum für eigene Ideen
Ihr Profil:
- Sie besitzen eine heilpädagogische Berufsausbildung
- Sie verfügen idealerweise über Berufserfahrung im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen
- Sie haben Freude am Unterricht und zeichnen sich durch pädagogisches Geschick und die Bereitschaft zum Beziehungsaufbau mit Kindern und Jugendlichen aus
- Sie bringen Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Teamarbeit mit
Wir bieten:
- Sie haben die Möglichkeit selbstständig sowie eigenverantwortlich für einen sozialen Träger zu arbeiten und Ihre Ideen dabei einzubringen
- Individuelle und bedarfsorientierte Fort und Weiterbildungen ermöglichen es Ihnen, sich beruflich weiterzuentwickeln und Ihre Stärken auszubauen
- Darüber hinaus erwarten Sie neben dem tariflichen Gehalt auch eine Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, bis zu 32 dienstfreie Tage, eine betriebliche Altersvorsorge sowie ein Zuschuss zum Deutschlandticket
Der Caritasverband Nürnberg e.V. ist ein Sozialunternehmen mit über 30 Einrichtungen und beschäftigt rund 1.100 Mitarbeiter/innen in den Bereichen Pflege, Jugendhilfe, Beratung und Verwaltung.
Bayreuther Str. 15
91220 Schnaittach
Wenn Sie sich zudem mit dem sozialen Auftrag der katholischen Kirche identifizieren können, dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen per Onlineformular.
Herrn Willibald Neumeyer
Einrichtungsleitung
Tel.: 09153 40 815
Nürnberg, den 03.04.2025